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Welche Bewilligung brauche ich für die Schweiz?

Welche Bewilligung du brauchst, hängt von drei Dingen ab: deiner Staatsangehörigkeit, dem Zweck und der Dauer des Aufenthalts. EU/EFTA-Staatsangehörige haben dank Personenfreizügigkeit meist einen Anspruch; Personen aus anderen Staaten werden zum Arbeiten nur als qualifizierte Arbeitskräfte und im Rahmen von Kontingenten zugelassen. Der Finder zeigt dir den passenden Ausweis und die Gesetzesartikel dazu.

Ausweis C nach fünf Jahren gilt für: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Island, Liechtenstein, Norwegen.

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Alle Wege auf einen Blick

VorhabenEU/EFTAVereinigtes Königreichandere Staaten
Besuch bis drei MonateKeine Bewilligung
keine nötig
Keine Bewilligung
keine nötig
Keine Bewilligung
keine nötig
Arbeit unter drei Monaten, qualifiziertOnline-Meldeverfahren
keine nötig
Ausweis L
Ermessen
Ausweis L
Ermessen
Arbeit drei bis zwölf Monate, qualifiziertAusweis L
Anspruch
Ausweis L
Ermessen
Ausweis L
Ermessen
Arbeit ab einem Jahr, qualifiziertAusweis B
Anspruch
Ausweis B
Ermessen
Ausweis B
Ermessen
GrenzgängerAusweis G
Anspruch
Ausweis G
möglich
Ausweis G
möglich
Familie einer Schweizerin oder eines SchweizersAusweis B
Anspruch
Ausweis B
Anspruch
Ausweis B
Anspruch
Familie mit Ausweis CAusweis B
Anspruch
Ausweis B
Anspruch
Ausweis B
Anspruch
Familie mit Ausweis BAusweis B
Ermessen
Ausweis B
Ermessen
Ausweis B
Ermessen
AusbildungAusweis B
Anspruch
Ausweis B
möglich
Ausweis B
möglich
Rente, ab 55 mit Beziehung zur SchweizAusweis B
Anspruch
Ausweis B
Ermessen
Ausweis B
Ermessen
Wohnen ohne ArbeitAusweis B
Anspruch
Keine Bewilligung
kaum möglich
Keine Bewilligung
kaum möglich

Ermessen heisst: kein Anspruch, der Kanton entscheidet. Familie: Person in der Schweiz ohne EU/EFTA-Staatsangehörigkeit.

Arbeitsbewilligung in der Schweiz: Regeln, Vorrang, Kontingente →
Familiennachzug in die Schweiz: wer, wann, unter welchen Bedingungen →
Ausweis B: die Aufenthaltsbewilligung →
Ausweis C: die Niederlassungsbewilligung →
Ausweis L: die Kurzaufenthaltsbewilligung →
Ausweis G: die Grenzgängerbewilligung →
Alle Ausweise im Vergleich →
Einwanderung und Auswanderung →

Quellen: BFS: Demografische Bilanz und ständige Wohnbevölkerung nach Anwesenheitsbewilligung · AIG · VZAE · BüG · SEM · SEM EU/EFTA · SLI-2026-10-10.39

Häufige Fragen

Welche Bewilligung brauche ich für die Schweiz?

Das hängt von deiner Staatsangehörigkeit, dem Zweck und der Dauer ab. Wer länger als drei Monate bleibt oder hier arbeitet, braucht meist eine Bewilligung; für Arbeit von EU/EFTA-Staatsangehörigen unter drei Monaten pro Kalenderjahr genügt das Online-Meldeverfahren.

Speichert der Finder meine Angaben?

Nein. Die Auswertung läuft nur in deinem Browser; nichts wird gespeichert oder gesendet.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Der Finder fasst die Gesetze und die Seiten des Bundes zusammen. Über deine Bewilligung entscheidet das kantonale Migrationsamt.

Deckt der Finder das Asylverfahren ab?

Nein. Die Ausweise N, F und S sind kein Weg, den man wählt. Zahlen und Erklärungen dazu stehen auf der Seite zu allen Ausweisen.

Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Gesetze und der Entscheid des kantonalen Migrationsamts.

Alle Inhalte sind rein informativ und stellen keine Finanz-, Anlage-, Versicherungs-, Vorsorge-, Steuer- oder Rechtsberatung dar, und keine Empfehlung für Entscheide. Es entsteht keine Beratungs- oder Kundenbeziehung. Zieh für Entscheide lizenzierte Fachpersonen bei. Beta-Version: Fehler sind möglich, alle Angaben ohne Gewähr. Datenschutz: Google Analytics nur mit deiner Einwilligung; sonst nur cookiefreie, aggregierte Statistik; keine Werbung, kein Datenverkauf.