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Einwanderung und Auswanderung Schweiz: Zahlen, Ausweise, Regeln

2025 sind 204’261 Personen aus dem Ausland in die Schweiz gezogen und 133’829 ins Ausland weggezogen (BFS). Ende 2025 lebten 2’566’958 Personen mit einem ausländischen Ausweis in der Schweiz, die meisten mit Ausweis C oder B. Wer länger als drei Monate bleibt oder hier arbeitet, braucht in der Regel eine Bewilligung; für Arbeit von EU/EFTA-Staatsangehörigen unter drei Monaten pro Kalenderjahr genügt die Online-Meldung. Über Bewilligungen entscheidet das kantonale Migrationsamt.

In die Schweiz ziehen

Welcher Ausweis gilt für wen, wie lange er gilt und wann es den Ausweis C gibt.

Alle Ausweise und Zahlen →

Aus der Schweiz wegziehen

Abmelden, was mit dem Ausweis passiert, den Ausweis C behalten, Säule 3a beziehen.

Auswandern: Schritt für Schritt →

Zuzüge und Wegzüge über die Grenze seit 1981

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EinwanderungAuswanderung

Die wichtigsten Regeln

Weitere Zahlen und Werkzeuge

Einbürgerungen pro Kanton →
Ausländeranteil pro Kanton →
Grenzgänger in der Schweiz →
Umzugsrechner: Steuern, Miete und Prämien am neuen Ort →

Quellen: BFS: Demografische Bilanz und ständige Wohnbevölkerung nach Anwesenheitsbewilligung · AIG · VZAE · BüG · SEM · SLI-2026-10-10.39

Häufige Fragen

Welche Bewilligung brauche ich?

Das hängt von deiner Staatsangehörigkeit, dem Zweck und der Dauer ab. EU/EFTA-Staatsangehörige haben dank Personenfreizügigkeit einfacheren Zugang als Personen aus anderen Staaten. Die Übersicht der Ausweise L, B, C, Ci, G, F, N und S zeigt, wer welchen Ausweis erhält. Entscheiden tut das kantonale Migrationsamt.

Wie viele Menschen ziehen jedes Jahr in die Schweiz?

2025 waren es 204’261 Zuzüge aus dem Ausland und 133’829 Wegzüge ins Ausland (BFS, Demografische Bilanz).

Wann bekomme ich den Ausweis C?

Den Ausweis C kann erhalten, wer insgesamt mindestens zehn Jahre mit Ausweis L oder B in der Schweiz gelebt hat, davon die letzten fünf Jahre ununterbrochen mit Ausweis B, keine Widerrufsgründe hat und integriert ist. Vorzeitig nach fünf Jahren: wer die letzten fünf Jahre ununterbrochen den Ausweis B hatte, integriert ist und sich gut in der Landessprache des Wohnorts verständigen kann.

Wann kann ich mich einbürgern lassen?

Einbürgern lassen kann sich, wer den Ausweis C hat und insgesamt zehn Jahre in der Schweiz gelebt hat, davon drei in den letzten fünf Jahren. Die Jahre zwischen dem 8. und 18. Geburtstag zählen doppelt, tatsächlich müssen es aber mindestens sechs Jahre sein. Zusätzlich verlangen die Kantone eine Mindestaufenthaltsdauer im Kanton von zwei bis fünf Jahren.

Ist diese Seite eine Rechtsberatung?

Nein. Die Seite fasst die Gesetze und die Seiten des Bundes zusammen und verlinkt jede Regel. Über deine Bewilligung entscheidet das kantonale Migrationsamt.

Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Gesetze und der Entscheid des kantonalen Migrationsamts.

Alle Inhalte sind rein informativ und stellen keine Finanz-, Anlage-, Versicherungs-, Vorsorge-, Steuer- oder Rechtsberatung dar, und keine Empfehlung für Entscheide. Es entsteht keine Beratungs- oder Kundenbeziehung. Zieh für Entscheide lizenzierte Fachpersonen bei. Beta-Version: Fehler sind möglich, alle Angaben ohne Gewähr. Datenschutz: Google Analytics nur mit deiner Einwilligung; sonst nur cookiefreie, aggregierte Statistik; keine Werbung, kein Datenverkauf.