Einwanderung und Auswanderung Schweiz: Zahlen, Ausweise, Regeln
2025 sind 204’261 Personen aus dem Ausland in die Schweiz gezogen und 133’829 ins Ausland weggezogen (BFS). Ende 2025 lebten 2’566’958 Personen mit einem ausländischen Ausweis in der Schweiz, die meisten mit Ausweis C oder B. Wer länger als drei Monate bleibt oder hier arbeitet, braucht in der Regel eine Bewilligung; für Arbeit von EU/EFTA-Staatsangehörigen unter drei Monaten pro Kalenderjahr genügt die Online-Meldung. Über Bewilligungen entscheidet das kantonale Migrationsamt.
In die Schweiz ziehen
Welcher Ausweis gilt für wen, wie lange er gilt und wann es den Ausweis C gibt.
Alle Ausweise und Zahlen →Aus der Schweiz wegziehen
Abmelden, was mit dem Ausweis passiert, den Ausweis C behalten, Säule 3a beziehen.
Auswandern: Schritt für Schritt →Zuzüge und Wegzüge über die Grenze seit 1981
Die wichtigsten Regeln
- Ohne Erwerbstätigkeit brauchst du für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten innerhalb von sechs Monaten keine Bewilligung und musst dich nicht anmelden. (VZAE Art. 9)
- EU/EFTA-Staatsangehörige brauchen für Arbeitsverhältnisse unter drei Monaten pro Kalenderjahr keine Bewilligung; sie werden über das Online-Meldeverfahren gemeldet. Bei einer Stelle von drei Monaten bis einem Jahr haben sie Anspruch auf den Ausweis L. (SEM)
- Den Ausweis C kann erhalten, wer insgesamt mindestens zehn Jahre mit Ausweis L oder B in der Schweiz gelebt hat, davon die letzten fünf Jahre ununterbrochen mit Ausweis B, keine Widerrufsgründe hat und integriert ist. (AIG Art. 34 Abs. 2)
- Vorzeitig nach fünf Jahren: wer die letzten fünf Jahre ununterbrochen den Ausweis B hatte, integriert ist und sich gut in der Landessprache des Wohnorts verständigen kann. (AIG Art. 34 Abs. 4)
- Einbürgern lassen kann sich, wer den Ausweis C hat und insgesamt zehn Jahre in der Schweiz gelebt hat, davon drei in den letzten fünf Jahren. Die Jahre zwischen dem 8. und 18. Geburtstag zählen doppelt, tatsächlich müssen es aber mindestens sechs Jahre sein. (BüG Art. 9)
- Wer ins Ausland zieht, meldet sich spätestens 14 Tage vor der Ausreise bei der Gemeinde ab. (VZAE Art. 15 Abs. 2)
Weitere Zahlen und Werkzeuge
Einbürgerungen pro Kanton →
Ausländeranteil pro Kanton →
Grenzgänger in der Schweiz →
Umzugsrechner: Steuern, Miete und Prämien am neuen Ort →
Quellen: BFS: Demografische Bilanz und ständige Wohnbevölkerung nach Anwesenheitsbewilligung · AIG · VZAE · BüG · SEM · SLI-2026-10-10.39
Häufige Fragen
Welche Bewilligung brauche ich?
Das hängt von deiner Staatsangehörigkeit, dem Zweck und der Dauer ab. EU/EFTA-Staatsangehörige haben dank Personenfreizügigkeit einfacheren Zugang als Personen aus anderen Staaten. Die Übersicht der Ausweise L, B, C, Ci, G, F, N und S zeigt, wer welchen Ausweis erhält. Entscheiden tut das kantonale Migrationsamt.
Wie viele Menschen ziehen jedes Jahr in die Schweiz?
2025 waren es 204’261 Zuzüge aus dem Ausland und 133’829 Wegzüge ins Ausland (BFS, Demografische Bilanz).
Wann bekomme ich den Ausweis C?
Den Ausweis C kann erhalten, wer insgesamt mindestens zehn Jahre mit Ausweis L oder B in der Schweiz gelebt hat, davon die letzten fünf Jahre ununterbrochen mit Ausweis B, keine Widerrufsgründe hat und integriert ist. Vorzeitig nach fünf Jahren: wer die letzten fünf Jahre ununterbrochen den Ausweis B hatte, integriert ist und sich gut in der Landessprache des Wohnorts verständigen kann.
Wann kann ich mich einbürgern lassen?
Einbürgern lassen kann sich, wer den Ausweis C hat und insgesamt zehn Jahre in der Schweiz gelebt hat, davon drei in den letzten fünf Jahren. Die Jahre zwischen dem 8. und 18. Geburtstag zählen doppelt, tatsächlich müssen es aber mindestens sechs Jahre sein. Zusätzlich verlangen die Kantone eine Mindestaufenthaltsdauer im Kanton von zwei bis fünf Jahren.
Ist diese Seite eine Rechtsberatung?
Nein. Die Seite fasst die Gesetze und die Seiten des Bundes zusammen und verlinkt jede Regel. Über deine Bewilligung entscheidet das kantonale Migrationsamt.
Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Gesetze und der Entscheid des kantonalen Migrationsamts.
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