Ausweis B: die Aufenthaltsbewilligung
Der Ausweis B ist die Aufenthaltsbewilligung für einen längeren Aufenthalt mit einem bestimmten Zweck. Ende 2025 hatten ihn 955’652 Personen (BFS). Die erste Bewilligung gilt ein Jahr und kann um zwei Jahre verlängert werden; für EU/EFTA-Staatsangehörige mit einer Anstellung von mindestens 365 Tagen gilt sie fünf Jahre.
Die Regeln
- Die erste Aufenthaltsbewilligung B gilt ein Jahr und kann um zwei Jahre verlängert werden. Der Pass muss nach Ablauf der Bewilligung noch sechs Monate gültig sein. (VZAE Art. 58)
- Die Verlängerung des Ausweises B beantragst du frühestens drei Monate und spätestens 14 Tage vor Ablauf. Während des Verfahrens darfst du in der Schweiz bleiben. (VZAE Art. 59)
- Ziehst du in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton, meldest du dich spätestens nach 14 Tagen am neuen Wohnort an und innert der gleichen Frist am alten ab. (VZAE Art. 15 Abs. 1)
- Für Familien von Personen mit Ausweis B gelten die gleichen Bedingungen, es besteht aber kein Anspruch: Die Behörde kann die Bewilligung erteilen. (AIG Art. 44)
- Den Ausweis C kann erhalten, wer insgesamt mindestens zehn Jahre mit Ausweis L oder B in der Schweiz gelebt hat, davon die letzten fünf Jahre ununterbrochen mit Ausweis B, keine Widerrufsgründe hat und integriert ist. (AIG Art. 34 Abs. 2)
- Vorzeitig nach fünf Jahren: wer die letzten fünf Jahre ununterbrochen den Ausweis B hatte, integriert ist und sich gut in der Landessprache des Wohnorts verständigen kann. (AIG Art. 34 Abs. 4)
Personen mit Ausweis B seit 2010
Personen mit Ausweis B pro Kanton, Ende 2025
| Kanton | Personen | Anteil an allen Ausweisen |
|---|---|---|
| Aargau | 72’383 | 33,7 % |
| Appenzell Ausserrhoden | 3’599 | 33,8 % |
| Appenzell Innerrhoden | 850 | 37,8 % |
| Basel-Landschaft | 23’650 | 29,7 % |
| Basel-Stadt | 33’112 | 40,5 % |
| Bern | 73’501 | 36,0 % |
| Freiburg | 28’931 | 31,4 % |
| Genf | 77’206 | 37,7 % |
| Glarus | 4’702 | 39,9 % |
| Graubünden | 22’208 | 42,8 % |
| Jura | 3’836 | 30,6 % |
| Luzern | 39’532 | 39,9 % |
| Neuenburg | 15’919 | 31,5 % |
| Nidwalden | 3’841 | 44,9 % |
| Obwalden | 3’364 | 44,9 % |
| Schaffhausen | 9’973 | 36,7 % |
| Schwyz | 13’638 | 32,4 % |
| Solothurn | 23’995 | 31,1 % |
| St. Gallen | 55’074 | 36,7 % |
| Tessin | 34’376 | 31,4 % |
| Thurgau | 32’494 | 37,7 % |
| Uri | 3’162 | 48,1 % |
| Waadt | 117’286 | 39,3 % |
| Wallis | 43’725 | 40,0 % |
| Zug | 16’287 | 38,1 % |
| Zürich | 199’008 | 41,0 % |
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Quellen: BFS: Demografische Bilanz und ständige Wohnbevölkerung nach Anwesenheitsbewilligung · AIG · VZAE · BüG · SEM · BFS px-x-0103010000_101 · SLI-2026-10-10.39
Häufige Fragen
Wie lange ist der Ausweis B gültig?
Die erste Aufenthaltsbewilligung B gilt ein Jahr und kann um zwei Jahre verlängert werden. Der Pass muss nach Ablauf der Bewilligung noch sechs Monate gültig sein.
Wann muss ich den Ausweis B verlängern?
Die Verlängerung des Ausweises B beantragst du frühestens drei Monate und spätestens 14 Tage vor Ablauf. Während des Verfahrens darfst du in der Schweiz bleiben.
Kann ich mit Ausweis B meine Familie nachholen?
Für Familien von Personen mit Ausweis B gelten die gleichen Bedingungen, es besteht aber kein Anspruch: Die Behörde kann die Bewilligung erteilen.
Wann wird aus dem Ausweis B ein Ausweis C?
Den Ausweis C kann erhalten, wer insgesamt mindestens zehn Jahre mit Ausweis L oder B in der Schweiz gelebt hat, davon die letzten fünf Jahre ununterbrochen mit Ausweis B, keine Widerrufsgründe hat und integriert ist.
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