Prämien 2027 vergleichen → · · Krankenkasse wechseln: Kündigung muss bis 30. November beim Versicherer sein

Krankenkasse wechseln auf 2027

Sie können die Grundversicherung auf den 1. Januar 2027 wechseln. Die Kündigung muss bis am 30. November 2026 bei Ihrer bisherigen Krankenkasse eintreffen; das BAG empfiehlt, sie bis am 15. November eingeschrieben zu senden. Melden Sie sich gleichzeitig bei der neuen Kasse an: Sie muss Sie in die Grundversicherung aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheit. Wer von der durchschnittlichen zur tiefsten möglichen Prämie wechselt, spart je nach Kanton CHF 87,70 (Obwalden) bis CHF 127,20 (Genf) pro Monat (Erwachsene, 2027).

Frist: Eingang bei der Kasse bis 30. November 2026
Frist: Eingang bei der Kasse bis 30. November 2026

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So wechseln Sie in 5 Schritten

  1. Prämien vergleichenVergleichen Sie die Prämien für Ihre Gemeinde, Ihr Alter, Ihre Franchise und Ihr Versicherungsmodell. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich.
  2. Bei der neuen Kasse anmeldenMelden Sie sich bei der neuen Krankenkasse für die Grundversicherung ab 1. Januar 2027 an, meist mit einem Beitrittsformular oder online. Eine Offerte ist nicht nötig, und die Kasse darf keinen Gesundheitsfragebogen verlangen.
  3. Bisherige Kasse kündigenKündigen Sie schriftlich. Massgebend ist der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel: spätestens am 30. November 2026. Senden Sie den Brief bis am 15. November eingeschrieben oder per A-Post Plus. Den Brief können Sie unten erstellen.
  4. Bestätigung abwartenIhre bisherige Versicherung endet erst, wenn die neue Kasse ihr bestätigt hat, dass Sie ohne Unterbruch versichert sind. Die neue Kasse teilt Ihnen das auch schriftlich mit.
  5. Zusatzversicherungen prüfenZusatzversicherungen sind von der Grundversicherung unabhängig und haben eigene Kündigungsfristen (Versicherungsbedingungen). Sie können sie bei der bisherigen Kasse behalten; die Kasse darf Sie nicht zwingen, sie zu kündigen.

Wann ein Wechsel nicht möglich ist

Wer Schulden bei der bisherigen Kasse bis am 31. Dezember 2026 nicht bezahlt hat, kann sie nicht verlassen. Das betrifft Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten, die bis am 30. November 2026 gemahnt wurden.

Franchise oder Modell wechseln, ohne die Kasse zu wechseln

Eine tiefere Franchise auf den 1. Januar 2027 teilen Sie Ihrer Kasse bis am 30. November 2026 schriftlich mit, eine höhere bis am 31. Dezember 2026. Aus einem Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell wechseln Sie auf den 1. Januar (Mitteilung bis 30. November 2026); in ein solches Modell können Sie jederzeit wechseln.

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Häufige Fragen

Bis wann muss ich die Krankenkasse kündigen?

Die Kündigung muss bis am 30. November 2026 bei Ihrer bisherigen Kasse eintreffen. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel. Fällt der 30. November auf ein Wochenende, gilt der Freitag davor.

Kann mich die neue Krankenkasse ablehnen?

Nein. Alle Krankenkassen müssen neue Versicherte in die Grundversicherung vorbehaltlos und ohne Wartefrist aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.

Kann ich auch auf Ende Juni wechseln?

Ja, aber nur mit dem Standardmodell (freie Arztwahl) und der ordentlichen Franchise (CHF 300 für Erwachsene, CHF 0 für Kinder). Die Kündigung muss bis am 31. März bei der Kasse eintreffen (drei Monate Frist).

Was tun, wenn die neue Kasse nicht reagiert?

Das BAG empfiehlt, der neuen Kasse das Aufnahmegesuch für die Grundversicherung mit der gewünschten Franchise und dem Versicherungsbeginn eingeschrieben oder per A-Post Plus zu senden.

Kann ich mit offenen Rechnungen wechseln?

Nein, solange gemahnte Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten bis am 31. Dezember 2026 nicht bezahlt sind.

Quellen: BAG: Faktenblatt «Wechsel der Krankenkasse» · priminfo.admin.ch: FAQ und Musterbriefe · KVG Art. 7 · SLI-2026-10-05.13

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