Hundesteuer nach Gemeinde
Für einen Hund zahlen Sie in den erfassten 664 Gemeinden zwischen CHF 40 (Buckten) und CHF 300 (Boulens) pro Jahr. In Luzern und im Aargau gilt in jeder Gemeinde derselbe Betrag von CHF 120, in der Waadt kommt zur kantonalen Steuer von CHF 100 die Steuer der Gemeinde dazu.
Alle erfassten Gemeinden
Regeln der Kantone
- Aargau (196): CHF 120 in jeder Gemeinde, davon CHF 20 für den Kanton.
- Basel-Landschaft (86): Jede Gemeinde legt die Steuer fest; das Statistische Amt veröffentlicht alle.
- Basel-Stadt (3): Basel CHF 160, Riehen CHF 150, Bettingen CHF 120; jeder weitere Hund im Haushalt kostet das Doppelte.
- Luzern (79): CHF 120 in jeder Gemeinde (Hundegesetz § 6); Hofhunde CHF 40.
- Waadt (300): Kantonale Steuer CHF 100 plus Gemeindesteuer gemäss Steuerbeschluss der Gemeinde.
Welche Gemeinden fehlen und warum
In den übrigen Kantonen legt jede Gemeinde die Hundesteuer selbst fest, und der Kanton veröffentlicht keine Liste. Genf erhebt eine kantonale Steuer mit Zuschlägen der Gemeinden; die Abschaffung wird beraten. Für Ihre Gemeinde gilt immer deren Reglement.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer?
In den erfassten Gemeinden zwischen CHF 40 und CHF 300 pro Jahr für den ersten Hund.
Wer muss die Hundesteuer bezahlen?
Wer einen Hund hält, der älter als drei Monate ist; massgebend ist meist der Wohnort am Stichtag. Ausnahmen gelten etwa für Blindenführhunde.
Warum fehlt meine Gemeinde?
Nur die Kantone Waadt und Basel-Landschaft veröffentlichen die Beträge aller Gemeinden, und Luzern, Aargau und Basel-Stadt haben einheitliche Sätze. In den anderen Kantonen fehlt eine amtliche Liste.
Quellen: Kanton Waadt (Steuerbeschlüsse der Gemeinden, kantonale Hundesteuer), Kanton Luzern (Gesetz über das Halten von Hunden), Kanton Aargau, Kanton Basel-Stadt (Veterinäramt), Kanton Basel-Landschaft (Statistisches Amt). vd.ch · lu.ch · ag.ch · bs.ch · statistik.bl.ch · JSON